Für alle Turniere des GC Bad Rappenau gelten die „Hardcard/Platzregeln BWGV Turniere 2021“ sowie in Ergänzung folgende lokale Platzregeln:
1. Aus und Platzgrenzen (Regel 18)
Wege und Straßen, die den Platz begrenzen, sind Ausgrenzen. Sofern nicht durch weiße Pfähle oder eine weiße Linie gekennzeichnet, wird die Ausgrenze durch die platzseitige Kante der Straße definiert.
Der Elektrozaun ist eine Ausgrenze. Liegt der Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen zum Zaun auf dem Platz, darf straflose Erleichterung gemäß Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der innerhalb zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
2. Penalty Areas (P.A.s, Regel 17))
Die P.A. hinter dem Grün 5 ist eine Spielverbotszone und erstreckt sich bis zur Ausgrenze und fällt mit dieser zusammen.
Die Brücken an den Spielbahnen 11, 12 und 13 befinden sich innerhalb der Penalty Area.
3. Spielverbotszonen (Regel 2.4)
1.) Der Bereich rechts der Spielbahn 9 gilt als Spielverbotszone – gekennzeichnet durch rote Pfähle mit Grüner Kappe. Liegt ein Ball in diesem Bereich, muss Erleichterung nach Regel 17.1 in Anspruch genommen werden.
2.) Liegt der Ball in der Spielverbotszone hinter dem Grün 5, muss das Spiel mit einem Strafschlag entweder nach Regel 18.1 oder in der dort ausgewiesenen Dropzone fortgesetzt werden.
4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse und Bestandteile des Platzes
1.) Wege, Steinmauern, Bänke, Abfalleimer, bepflockte Bäume, innerhalb des Platzes sind unbewegliche Hemmnisse gemäß Regel 16.1
Zusätzlich gilt: Beschädigungen des Bodens, die unmittelbar an Drainageanschlüsse bzw. Drainagerohre anschließen, sind Teil des angrenzenden Hemmnisses.
2.) Steinwälle mit Geäst an den Bahnen 8 und 16 sowie Strommasten und deren Fundamente aus Beton sind Bestandteile des Platzes.
3.) Tierkot
Nach Wahl des Spielers darf Gänsekot
a.) als loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1. entfernt werden darf oder
b.) als Boden in Ausbesserung behandelt werden.
4.) Liegt der Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen zum Elektrozaun auf dem Platz, darf straflose Erleichterung gemäß Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der innerhalb zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
5. Einschränkungen des Gebrauchs von besonderer Ausrüstung
1.) Ein Spieler darf auf dem Platz keine Schuhe mit Metallspikes tragen!
2.) Regel 4.3a(4) wird wie folgt abgeändert: Während einer Wettspielrunde darf ein Spieler keinerlei Inhalte irgendwelcher Art auf einem persönlichen Audio- oder Videogerät anhören oder ansehen!
6. Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2.)
Folgende Handlungen sind untersagt und können im Falle eines Verstoßes
durch die Spielleitung mit einer Golfstrafe belegt werden.
Als Fehlverhalten kann hierbei insbesondere angesehen werden:
- Das Betreten einer Spielverbotszone
- Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurch zufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen
- Einen Schläger zu werfen
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe
Dritter Verstoß – Disqualifikation
Darüber hinaus kann als schwerwiegendes Fehlverhalten insbesondere angesehen werden:
- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
- Die Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
- Andere Personen zu gefährden oder zu verletzen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.